Der Grundstein für das Alters-Pflegezentrum wurde am 8. Mai 1978 gelegt, als die Statuten des damaligen Zweckverbands Altersheim Rosengasse mit den beteiligten Gemeinden Fehraltorf, Russikon und Weisslingen rechtskräftig wurden. Die 1. Etappe des Altersheims wurde in den Jahren 1979/80 fertig gestellt, und der Erweiterungsbau konnte 1984/85 bezogen werden.
Dank des grosszügigen Legats eines ehemaligen Russiker Einwohners, das unter anderem aus einer Bauparzelle in der Kernzone bestand, konnten im Jahr 1996 zusätzlich 21 Alterswohnungen samt Hauswartwohnung in Betrieb genommen werden. Die heutige Spitex Regio ZO bezog ihre Russiker Räumlichkeiten ebenfalls an der Poststrasse 29/31.
Aufgrund dieser Erweiterung wurde eine Statutenänderung notwendig. Nach eingehender Prüfung alternativer Rechtsformen beschloss man, beim Zweckverband zu bleiben, diesen jedoch sinnigerweise in „Zweckverband Alterswohnraum Russikon“ umzubenennen.
Die heutige Rechtsform „Interkommunale Anstalt (IKA)“, welche mehr unternehmerische Flexibilität ermöglicht, wurde von den Stimmbürgern der drei beteiligten Gemeinden am Urnengang vom 29. November 2009 beschlossen und trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Die letzten zehn Jahre der IKA Alters- und Pflegezentrum Rosengasse waren einerseits vom Ausbau der Spitex und anderseits von der Wandlung hin zu einer Pflegeinstitution geprägt.
Die erste Bauetappe der im Zentrum von Russikon gelegene Liegenschaft Rosengasse 8 wurde 1980 fertiggestellt, der Erweiterungsbau konnte 1985 bezogen werden. Das Haus bietet heute 32 geräumige, helle Einzelzimmer mit Nasszellen und Terrasse im EG, resp. Balkon im OG. Die Zimmer können individuell eingerichtet werden. Zur Standardeinrichtung gehört ein Einbauschrank, ein Pflegebett mit Nachttisch und ein Pflegeschrank.
In den Jahren 2017 bis heute wurden die Zimmer und verschiedene Bereiche renoviert und Anpassungen vorgenommen.
2022 wurde eine Potentialstudie erstellt, welche aufzeigt, welche Möglichkeit das bestehende Gelände bietet und 2024 soll ein Strategieprozess die Bedürfnisse der Gemeinden, resp. die Anforderungen zeitgemässer Wohnformen festhalten und Ziele definieren.
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