Wir bieten zurzeit keine Akut- und Übergangspflege (AüP) gemäss Art. 25a Abs. 2 des KVG an. Allerdings stellen wir bei Möglichkeit gerne Ferienzimmer mit Pflege & Betreuung nach Spitalaufenthalten oder zur Entlastung der Angehörigen bei Ferien usw. zur Verfügung (siehe Taxordnung/Tarifblatt).
Individuell können im Rahmen unserer Verhältnisse auch Aktivierungsangebote besucht werden, insbesondere gilt dies für Personen aus den Alterswohnungen oder aus der näheren Umgebung (Preise auf Anfrage).